Im Detail: Gemeinde Laudenbach

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Bebauungspläne der Gemeinde Laudenbach

Ein Be­bau­ungs­plan gibt In­for­ma­tio­nen dar­über, wie und was ge­baut wer­den darf. Ent­schei­dend ist, für wel­chen Zweck ge­baut wird, wel­che Flä­che die Ge­bäu­de ein­neh­men sol­len und wel­che Bau­wei­se ge­wählt wird.

Bebauungspläne werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) aufgestellt sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Be­bau­ungs­plan wird gemäß § 10 BauGB als Sat­zung vom Ge­mein­de­rat be­schlos­sen und setzt sich aus meh­re­ren Ele­men­ten zu­sam­men: der Plan­zeich­nung, den text­li­chen Fest­set­zun­gen, einer Be­grün­dung und ggfs. er­gän­zen­den Gut­ach­ten. Im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens werden stets die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Re­ge­lun­gen des Be­bau­ungs­pla­nes sind für den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer rechts­ver­bind­lich. Er ist Grund­la­ge für die Er­tei­lung von Bau­ge­neh­mi­gun­gen im Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren, der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 8 Absatz 1 Satz 1 BauGB).

Die rechtskräftigen Bebauungspläne und die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne können zu den Öffnungszeiten beim Bau- und Umweltamt eingesehen werden.